Unterstützung für Einzelprojekte

Mit dem Instrument der «Unterstützung von Einzelprojekten (UEP)» können wir Projekte ausserhalb unserer regulären Programme mitfinanzieren, sofern sie unsere Richtlinien (s.u.) erfüllen. 

Bis 2027 muss dabei der Themenschwerpunkt des Projekts auf einem dieser Bereiche liegen: 

  • «Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre» oder 
  • «Förderung der Gesundheitskompetenz der Gesamtbevölkerung» 

 Die Projekte müssen im Kanton Zürich umgesetzt werden und sollen den Prinzipien Empowerment und Selbstverantwortung, Partizipation, Kooperation und Netzwerkbildung, Chancengleichheit, Subsidiarität sowie längerfristige Verankerung gerecht werden.

Eine Kommission beurteilt eingereichte Projekte anhand der Richtlinien (s.u.). Die Projekte können jeweils mit einer Teilfinanzierung unterstützt werden. Der maximale Unterstützungsbeitrag liegt bei 50% der Projektkosten bzw. bei maximal 15'000.– Franken. Es ist möglich, ein einmaliges Anschlussgesuch einzureichen.

In unseren Richtlinien sind die Anforderungen an Projektgesuche und auch die Ausschlusskriterien für eine finanzielle Unterstützung klar definiert. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Projektidee die Kriterien für eine Teilfinanzierung erfüllt, können Sie sich jederzeit bei uns melden.

Gesuche können jeweils per 31. März, 30. Juni und 15. November eingereicht werden. Sollten Sie innert
3 Tagen keine Bestätigungsmail erhalten haben, fragen Sie bitte telefonisch nach: Tel. 044 634 46 29.

Kontakt: praevention(at)ebpi.uzh.ch

Wie reiche ich ein Gesuch ein?

Schritt 1

Erfüllt Ihr Projekt die Kriterien?

Lesen Sie die Richtlinien zur Unterstützung von Einzelprojekten der Prävention und Gesundheitsförderung aufmerksam durch. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. 

Schritt 2

Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen

Ein vollständiges Gesuch umfasst:

Anhand dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.

Beim Erstellen von Budget und Zeitplan für Ihr Gesuch können Sie sich an den folgenden Beispielen orientieren:

Schritt 3

Vorprüfung Ihres Gesuchs

Bevor Sie Ihr Gesuch einreichen, empfiehlt es sich, anhand unserer Checkliste zu überprüfen, ob Ihr Projekt die wichtigsten Kriterien erfüllt. Sie können zudem für eine informelle Vorprüfung des Gesuchs direkt mit uns Kontakt aufnehmen.

Schritt 4

Einreichung des Gesuchs

Gesuche können per 31. März, 30. Juni und 15. November eingereicht werden.

Bitte reichen Sie Ihr Gesuch elektronisch per Mail an info(at)gesundheitsfoerderung-zh.ch. Falls Sie innerhalb von drei Tagen keine Bestätigungsmail erhalten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch 044 634 46 29.

Schritt 5

Entscheid

Ihr Gesuch wird nun von einer Kommission beurteilt. Der Entscheid über eine Teilfinanzierung wird spätestens zwei Monate nach dem letzten Eingabetermin kommuniziert. Es gibt drei mögliche Antworten:

1. Ihr Projekt entspricht den Richtlinien und eine Teilfinanzierung ist möglich: Eine finanzielle Unterstützung wird gesprochen. Für Sie geht es weiter mit Schritt 6.

2. Projekte, denen das Entscheidungsgremium viel Potential attestiert, die aber in der eingereichten Form nicht gutgeheissen werden, können überarbeitet und ein zweites Mal eingereicht werden. Für die Überarbeitung bietet Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich fachliche Unterstützung an. Für Sie geht es zurück zu Schritt 2.

3. Das Gesuch wird abgelehnt. 

Schritt 6

Umsetzung 

Ist die Finanzierung Ihres Projekts gesichert, geht es nun an die Umsetzung. Kommt es dabei zu einschneidenden Veränderungen an Ihrem Budget, Ihrem Zeitplan oder Ihrer Projektausrichtung, sind Sie verpflichtet, uns diese per Mail mitzuteilen.

Schritt 7

Schlussbericht

Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projekts ist ein Schlussbericht einzureichen. Verwenden Sie dafür das Schlussberichtsformular unten. Ergänzend ist das Formular zur Selbstevaluation auszufüllen. Bitte senden Sie den Schlussbericht sowie die dazugehörigen Dokumente an info (at) gesundheitsfoerderung-zh.ch

Schritt 8

Fortsetzung?

Anschlussfinanzierung
Nach Projektabschluss kann ein Gesuch für eine Anschlussfinanzierung eingereicht werden (frühestens 16 Monate nach Einreichung des ersten Gesuches). Eine Anschlussfinanzierung kann höchstens einmal und maximal in der Höhe von 4'000.– Franken gesprochen werden.

Gesuch für anderes Projekt
Wer ein Projekt mit Teilfinanzierung durch uns umgesetzt hat, kann frühestens zwei Jahre nach der letzten Projektgenehmigung ein Gesuch für ein anderes Projekt einreichen. Neuauflagen bereits realisierter Projekte sind in der Regel nicht möglich.

Richtlinien

Eingereichte Gesuche werden von einer Kommission anhand der Richtlinien zur Unterstützung von Einzelprojekten der Prävention und Gesundheitsförderung beurteilt. 

Weiterführende Links

Fachliche Beratung
Neben der Teilfinanzierung können wir Ihr Projekt auch durch fachliche Unterstützung oder durch Wissenstransfer aus anderen Projekten unterstützen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Weitere spezialisierte Fachstellen, die Ihnen bei der Facharbeit Unterstützung anbieten, finden Sie in der untenstehenden Liste.

Finanzielle Unterstützung durch andere Institutionen
Die folgende Broschüre von Gesundheitsförderung Schweiz enthält Organisationen, die Projekte aus der Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen.