Waffen entfernen
Die Forschung zeigt: Weniger Schusswaffen in Privathaushalten führen zu weniger Suiziden.
Waffen können aus Haushalten entfernt werden – im besten Fall freiwillig; bei Gefährdung auch unfreiwillig. Je nachdem und je nach Waffenart sind andere Stellen zuständig.
Freiwillige Abgabe von Waffen und Munition
Private Schusswaffen (inkl. ehemalige Armeewaffen)
Alle Polizeiposten und Verkehrsstützpunkte im Kanton Zürich nehmen Waffen und Munition kostenlos an und entsorgen sie.
Weitere Fragen beantwortet die Kantonspolizei Zürich, Fachdienst Waffen/Sprengstoffe:
058 648 35 40
waffen-sprengstoffe(at)kapo.zh.ch
Aktive Armeewaffen
Angehörige der Armee können ihre Waffe (Sturmgewehr oder Pistole) im kantonalen Zeughaus, an der Üetlibergstrasse 113 in Zürich oder in einer anderen Retablierungsstelle LBA/Logistik-Center der Armee ohne Angabe von Gründen und kostenlos hinterlegen. Weitere Informationen: amz.zh.ch
Waffenabnahme bei Gefährdung
Eine Abnahme ist angezeigt, wenn jemand sich selbst oder andere gefährdet und die Waffe nicht freiwillig abgibt. Das gilt im akuten Fall und bei Verdacht auf Gefährdung.
Private Schusswaffen und Armeewaffen
Wenden Sie sich an die Polizei. Diese kann Waffen bei Gefährdung schnell einziehen. Das zuständige Statthalteramt entscheidet danach, was mit der Waffe geschieht.
Kontakt: Jede Polizeistelle oder Telefon 117. Brauchen Sie eine Beratung, wenden Sie sich an den Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich unter 058 648 14 20.
Hilfe bei der Einschätzung der Gefährdung
Der Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich unterstützt und berät Angehörige und Fachleute bei der Einschätzung der Gefährdung durch Waffen und Fragen des Vorgehens.
058 648 14 20